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Vertragsbedingungen für Geschäftskunden

B2B-AGB

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1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

3. Projektbezogene Abrufbestellungen

Abrufbestellungen begründen eine verbindliche Lieferbeziehung. Produktions- und Materialdispositionen erfolgen auf Grundlage der Abrufplanung. Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Zustimmung von Hoffmann-Tech.

4. Direktlieferungen

Erfolgt auf Wunsch oder mit Zustimmung von hoffmann-tech eine Direktlieferung durch den Hersteller, bleibt hoffmann-tech Vertragspartner des Käufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer hat die Ware unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

6. Technische Reklamationsabwicklung

Zur Beschleunigung der Bearbeitung kann hoffmann-tech den Käufer an den Hersteller oder dessen Serviceorganisation verweisen. Die technische Bearbeitung durch den Hersteller dient ausschließlich der Durchführung der Nacherfüllung. Scheitert diese oder wird sie verweigert, ist hoffmann-tech vor weitergehenden Rechten schriftlich unter angemessener Frist zur eigenen Nacherfüllung aufzufordern.

7. Nacherfüllung

hoffmann-tech ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

8. Mitwirkungspflichten

Der Käufer hat Montage-, Inbetriebnahme-, Mess- und Prüfprotokolle sowie Fotodokumentationen auf Verlangen vorzulegen. Unterbleibt dies, kann dies bei der Prüfung eines Mangels berücksichtigt werden.

9. Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hoffmann-tech nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10. Verjährung

Sachmängelansprüche von Unternehmern verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in zwölf Monaten ab Ablieferung.

11. Herstellergarantien

Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers und richten sich ausschließlich nach dessen Garantiebedingungen.

12. Kundenschutz

Projektinformationen, Kalkulationen und Herstellerkontakte sind vertraulich. Soweit individualvertraglich vereinbart, unterlässt der Käufer die unmittelbare Beauftragung oder Umgehung von Lieferanten von hoffmann-tech.

13. Höhere Gewalt

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von hoffmann-tech zu vertretender Lieferkettenstörungen verlängern Lieferfristen angemessen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der hoffmann-tech GmbH & Co. KG.